Grundsätze

Die Grundsätze der Einrichtung folgen traditionsgemäß einem christlichen Selbstverständnis, das sich sowohl im Umgang mit Patienten als auch im Bereich der Mitarbeiterführung manifestiert hat. Bereits im Jahr 1887 hat die St. Hedwig-Krankenhaus AdöR diese Prämisse in ihrem Statut festgeschrieben und sich seither für deren Umsetzung verantwortlich gefühlt..

Aus dem Statut des St. Hedwig-Krankenhauses zu Berlin, 1887:

„Des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. Majestät geruhten durch Allerhöchsten Erlaß an das damalige Kirchen-Kollegium zu St. Hedwig zu Berlin vom 11. März 1844 zu genehmigen, daß mit dem Hospital der katholischen Gemeinde eine unter die Leitung barmherziger Schwestern zu stellende Krankenanstalt in Verbindung gesetzt, zu diesem Zweck ein Grundstück erworben und auf demselben ein Gebäude für das Hospital und die Krankenanstalt errichtet werde. […]

Die Krankenheilanstalt hat den Zweck, Kranke beiderlei Geschlechts ohne Unterschied der Religion zur Heilung und Pflege aufzunehmen; das Hospital gewährt altersschwachen und gebrechlichen Armen aus den katholischen Gemeinden Berlins Obdach und Verpflegung. […]

Die Pflege der Kranken und der Hospitaliten wird durch barmherzige Schwestern (Borromäerinnen aus dem Mutterhaus zu Trier) besorgt. […]“